Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
v.18.12.1974
(Brem. G. B. L. Nr. 52, Seite 348)
Die Deutsche Angestellten-Akademie Bremen GmbH. ist nach dem Gesetz über Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz) eine der vom Lande Bremen anerkannten und geförderten Bildungseirichtungen. Die vom Deutsche Angestellten-Akademie Bremen GmbH. durchgeführten Seminare und Lehrgänge sind in der Regel bildungsurlaubfähig und damit zuschußfähig, weil sie den vom Landesbereit für Weiterbildung beschlosenen Richtlinien entsprechen.
1- Bildungsurlaub dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung im Sinne von §1 Abs.2 des Gesetzes über Weiterbildung im Lande Bremen (Weiterbildungsgesetz) vom 26.März 1974 (Brem. GB1.S.155) und von §1 Abs.2 und 3 des Gesetzes zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Jugendbildungsgesetz) vom 10. Oktober 1974 (Brem. GB1. S. 309).
2- Durch die Gewährung von Bildungsurlaub nach Maßgabe dieses Gesetzes soll Arbeitnehmern unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der Weiterbildung und der außerschulischen Jugendbildung ermöglicht werden.
Anspruch auf Bildungsurlaub
Jeder Arbeitnehmer hat innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von zehn Arbeitstagen.
Zeitpunkt des Bildungsurlaubs
Der Zeitpunkt des Bildungsurlaubs richtet sich nach den Wünschen des Arbeitnehmers. Die Inanspruchnahme und der Zeitraum des Bildungsurlaubs sind dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, in der Regel vier Wochen vor Beginn, mitzuteilen.
Bildungsurlaub ist während des laufenden Zweijahreszeitraum zu gewähren. Auf Antrag des Arbeitnehmers ist der in dem laufenden Zweijahreszeitraum entstandene Anspruch auf Bildungsurlaub auf den nächsten Zweijahreszeitraum zu übertragen.
Gewährung des Bildungsurlaubs
Bildungsurlaub wird nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Eine Unterbrechung durch arbeitsfreie Tage bleibt unberücksichtigt.
Thematik: Bildungsfreistellung
Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen
Deutsche Angestellten -Akademie Bremen GmbH.
Bürgermeister-Smidt-Str. 41
28195 Bremen
Frau Seedler
Tel.: 0421 430349-13