Bildungszeiten bei der DAA Bremen GmbH
„Lebenslanges Lernen“ ist wichtig und soll gefördert werden. Deshalb haben Arbeitnehmer*innen mit Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz im Land Bremen gemäß dem Bremischen Bildungszeit(urlaubs-)gesetz einen Anspruch auf 5 Tage pro Jahr bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Hier gibt es Angebote für zusammenhängende Mehrtagesseminare wie auch für einzelne Tage.
Die Teilnahme an Bildungszeiten wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Themen der Veranstaltung müssen keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben.
Die Themen der Bildungszeiten der DAA Bremen GmbH kommen aus den Bereichen der politischen, allgemeinen und beruflichen Bildung. Sie werden in Bremen oder in der Bildungs- und Freizeitstätte der Arbeitnehmerkammer in Bad Zwischenahn durchgeführt.