Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter
Steuerfachangestellte unterstützen unter anderem Steuerberater/-innen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten. Sie erteilen Auskünfte, stehen in Kontakt mit Finanzämtern oder Sozialversicherungsträgern, planen und überwachen Termine und stellen die Einhaltung von Fristen sicher.
Sie stehen im engen Kontakt mit den Mandaten, verarbeiten deren Rechnungen, Belege und Kontoauszüge zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, bearbeiten Steuererklärungen und überprüfen Steuerbescheide.
Darüber hinaus führen Steuerfachangestellte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten oder das eigene Unternehmen durch und wirken an der Erstellung von Jahresabschlüssen mit. Bei allen Tätigkeiten berücksichtigen sie stets die aktuelle Rechtslage und geltende Fristen.
Außerdem erledigen sie allgemeine Büroarbeiten, führen die Korrespondenz und bereiten Unterlagen für Gesprächstermine mit Mandanten vor.
Wer braucht mich?
Steuerfachangestellte finden Beschäftigung:
- in Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüfern
- in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften
- bei Wirtschaftsunternehmen in den Bereichen Rechnungswesen, Buchführung oder Personalsachbearbeitung
Welche Aufgaben warten auf mich?
Steuerfachangestellte unterstützen unter anderem Steuerberater/-innen bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Mandanten.
Zu den vielfältigen Aufgaben der Steuerfachangestellten zählen:
- Kontakt mit Finanzämtern oder Sozialversicherungsträgern
- Überwachung von Fristen und Termine
- ordnungsgemäße Buchführung für Mandanten
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten
- Mitwirkung bei der Erstellung von Steuerunterlagen / Steuerbescheide / Jahresabschlüssen
Bei allen Tätigkeiten müssen die rechtlichen Vorgaben und die geltenden Fristen beachtet werden.
Was lerne ich genau?
Die Ausbildungsinhalte für Steuerfachangestellte richten sich nach den gültigen Ausbildungsplänen.
- Besteuerungsgrundlagen ermitteln
- Einkommensteuererklärungen erstellen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- gebräuchlichen Formen der Buchführung und wann sie jeweils angewendet werden
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen
- Lohn- und Gehaltskonten führen
- Umsatzsteuererklärungen erstellen
- Umsatzsteuerbescheide prüfen
- Handhabung unterschiedlicher Programme der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere für die Finanzbuchhaltung
- Regelungen zur Datensicherheit
- Gewerbesteuerrückstellungen berechnen
- Gewerbesteuererklärungen erstellen
- Entwicklung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aus der Buchführung
Kostenübernahme
Eine Übernahme der Kosten durch die nachstehend aufgeführten Kostenträger ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen möglich:
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter/ der ARGE
- Berufsgenossenschaften
- Rentenversicherung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Auch für Selbstzahler ist die Teilnahme an unserer Umschulung möglich.